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23.09.2002Neue Zürcher Zeitungkfr.Zweifaches Nein im Kanton Solothurn

Zweifaches Nein im Kanton Solothurn

Katasterwert und Ladenschluss

kfr. Im Kanton Solothurn gelten weiterhin die Katasterwerte von 1982 und damit die Schätzungsgrundlagen von 1970. Obwohl das Bundesgericht die heutige Regelung als mangelhaft und verfassungsrechtlich bedenklich bezeichnet hatte, wurde die neue Verordnung über den Kataster-und Steuerwert mit 46 009 (62,3 Prozent) gegen 27 881 Stimmen verworfen. Sie wollte - um den Preis einer steuerlichen Mehrbelastung, die aber durch einen tieferen Vermögenssteuersatz kompensiert werden sollte (der nun nicht in Kraft tritt) - in erster Linie Rechtsgleichheit unter den Grundeigentümern sowie zwischen diesen und Wertschriftenbesitzern herstellen. Das Resultat löst bei der SVP, die das Referendum ergriffen hat, Frohlocken aus. Das Volk habe der Regierung und dem Parlament gegen den Willen aller andern Parteien sowie gegen Hauseigentümer- und Gewerbeverband «den Weg gewiesen», nämlich zu einer Verordnung ohne versteckte Steuererhöhungen. Es ist indessen zu erwarten, dass als nächste Instanz das Bundesgericht dem Kanton Solothurn den richtigen Weg weist.

Ein allerdings weniger deutliches Nein gab es bei einer Stimmbeteiligung von 47,3 Prozent auch zur Referendumsvorlage über die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten an Werktagen. Hier widersetzten sich die SP und die Gewerkschaften mit Erfolg der Aufhebung der Verordnung über den Ladenschluss, die mit 43 413 (56,7 Prozent) gegen 33 117 Stimmen verworfen wurde. Ein Ja kam aus dem ländlichen Bezirk Bucheggberg und aus dem Bezirk Dorneck, der aus der Nachbarschaft im Kanton Basel-Landschaft die Vorteile erweiterter Öffnungszeiten - oder die Nachteile von Wettbewerbsverzerrungen - kennt.

Neue Zürcher Zeitung, Ressort Inland, 23.September 2002, Nr.220, Seite 13

Bereich: LadenschlussSponsor: Nachtaktivbearbeitet von: merlin